Als Ratsfraktion haben wir heute, den 9. August 2014, folgenden Antrag an den Bürgermeister gestellt:
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Haushaltswirtschaftliche Sperre der Landesregierung gemäß § 41 LHO
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nach der Niederlage der Rot/Grünen Landesregierung vor dem Verfassungsgericht in Münster zur Beamtenbesoldung hat der Finanzminister NRW am Dienstag, 1. Juli 2014 eine sofortige Haushaltssperre verhängt.
Damit sind in NRW nur noch Ausgaben möglich, die gesetzlich verpflichtend, unabdingbar oder per Vertrag vereinbart sind.
Viele freiwillige Zahlungen oder Vereinbarungen mit den Kommunen wie z.B. Gelder für ehrenamtliche Arbeit oder Straßenbauarbeiten sind u.U. nicht mehr abrufbar und es besteht die Gefahr, dass zudem auch zugesagte Gelder des Landes zur Förderung von Sportvereinen oder Kulturprojekten gestrichen werden. Das hätte massive Auswirkungen auf das öffentliche Leben vor Ort.
Die FDP-Fraktion bittet deshalb darum, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses Auskunft über die Auswirkungen dieser Haushaltssperre auf den Haushalt der Stadt Erkelenz zu erteilen und um Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie schätzt der Kämmerer die Situation ein?
2) Gibt es in Erkelenz anstehenden Projekte, insbesondere Bauvorhaben, die betroffen sind?
3) Welche Vereine in Erkelenz müssen befürchten, keine Zuschüsse mehr vom Land zu erhalten?
4) Sind Erträge unseres städtischen Haushalts durch die Sperre betroffen?
5) Wenn ja, wie sollen die fehlenden Summen ersetzt werden?
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Mit freundlichen Grüßen
Werner Krahe
FDP-Fraktion Erkelenz