Erkelenz, den 18.12.2014
FDP steht für eine verlässliche kreisweite Schulentwicklungsplanung
Der FDP Fraktion im Erkelenzer Stadtrat stellte einen weiterführenden Antrag zur Schulentwicklungsplanung. Eine Schulentwicklungsplanung, die nur für die Stadt Erkelenz gilt, kann keine umfassende und verantwortungsbewusste Lösung zur Gestaltung der Schulträgeraufgaben sein. Stattdessen ist eine konsequente Abstimmung mit den Kommunen des Kreises und hier im Besonderen mit den Nachbarkommunen dazu unerlässlich.
Daher lehnt die FDP-Fraktion die von der SPD geforderte Erstellung eines reinen Erkelenzer Schulentwicklungsplanes ab und fordert, das kreisweite Gutachten zur Schulentwicklung fortzuschreiben. Nur dies sichert eine verlässliche Schulentwicklung.
Der Antrag der FDP-Fraktion wurde vom Rat in der Sitzung am 18.12.2014 beschlossen.
Lesen Sie im folgenden unseren Antrag hierzu: (Änderungen zum Originaltext sind durchgestrichen)
FDP Ratsfraktion Erkelenz, Schülergasse 7, 41812 Erkelenz
An den
Bürgermeister der Stadt Erkelenz
Herrn Peter Jansen
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Erkelenz, den 15.12.2014
Vorlage zur Ratssitzung am 17.12.2014
Weiterführender Antrag zu TOP Ö 8.2
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Vorlauf zur nächsten Ratssitzung fasse ich den im Hauptausschuss zum TOP „Antrag der SPD-Fraktion zur Schulentwicklungsplanung“ gestellten, weiterführenden Antrag der FDP-Fraktion wie folgt schriftlich ab:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Kreises das den kreisweiten Schulentwicklungsgutachtenplan über das Jahr 2015 hinaus fortzuschreiben.
2. Sollte dies nicht möglich sein wird die Verwaltung beauftragt, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan zu erstellen.
Gründe:
Soweit Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Schulträgeraufgaben nach § 78 zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben (§ 80 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW).
Die Schulträger sind gem. § 80 Abs. 2 SchulG NRW gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes differenziertes Angebot zu achten.
Genau zu diesem Zweck wurde 2010 im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit eine kreisweite Schulentwicklungsplanung für den Kreis Heinsberg und seine Städte und Gemeinden erstellt, die die konkreten Entwicklungen bis zum Schuljahr 2014/2015 umfasst.
Dieser kreisweite Schulentwicklungsplan erfüllt auch für die Stadt Erkelenz alle vom § 80 Schulgesetz NRW geforderten Bestandteile. Dies haben im Jahr 2011 sowohl die Verwaltung als auch alle Ratsfraktionen – bis auf die SPD-Fraktion – so gesehen und in mehreren Anträge schriftlich dargelegt.
Bei der Aufstellung dieses kreisweiten Schulentwicklungsplans wurde sehr deutlich, dass Schulentwicklung nicht mehr bezogen auf einzelne Gemeinden erfolgen kann, sondern vielmehr flächendeckend erfolgen muss. Die Probleme aller Schulträger im Kreis Heinsberg sind eng miteinander verflochten und machen nicht an Gemeindegrenzen halt.
So mussten bei der Umsetzung dieser Planung in den letzten Jahren kreisweit auch Fehlentwicklungen korrigiert werden die dadurch entstanden waren, dass vor 2010 die Gemeinden im Kreis getrennt voneinander eigenständige Schulentwicklung betrieben.
Die Zeit der politischen und planerischen Alleingänge von Städten und Gemeinden muss vorbei sein, da ohne eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung der Konsens der Kommunen in diesem so sensiblen Bereich zerfällt.
Darum ist es richtig und wichtig den bestehenden Schulentwicklungsplan des Kreises Heinsberg jetzt weiter fortzuschreiben. Genau dies wird von der FDP-Fraktion nunmehr beantragt.