(Düsseldorf, 25. Oktober 2013) Die FDP-Landtagsfraktion sieht erhebliche Fehlentwicklungen bei dem vor drei Jahren von SPD und Grünen aufgeweichten Gemeindewirtschaftsrecht – gerade mit Blick auf Investitionen finanzschwacher Kommunen, die seit der Gesetzesänderung erfolgt sind. Denn seit 2010 können sich die NRW-Kommunen auch außerhalb ihrer Gemeindegebiete energiewirtschaftlich betätigen. „Viele Kommunen haben seitdem ungeachtet der wirtschaftlichen Risiken ihre Stadtwerke in Gemeinschaftskraftwerke oder Versorgungsnetze investieren lassen“, sagt Kai Abruszat, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.
Das Rechtsgutachten von Dr. Janbernd Oebbecke zur Vereinbarkeit der Beteiligung von Gemeinden in schwieriger Haushaltslage an Unternehmen der Energiewirtschaft mit § 107a GO NRW finden Sie hier.
Auch sechs finanzschwache Ruhrgebietskommunen – Dortmund, Bochum, Essen, Oberhausen, Duisburg und Dinslaken – haben sich von SPD und Grünen zur energiewirtschaftlichen Expansion animiert gefühlt. Unter dem Deckmantel der Daseinsvorsorge haben die Städte zunächst für 654 Millionen Euro 51 Prozent der Unternehmensanteile des internationalen Energiekonzerns Steag übernommen. Zudem hat sich das Städte-Konsortium verpflichtet, bis Ende 2016 die restlichen 49 Prozent für eine Summe von etwa 600 Millionen zu kaufen.
„Infolge der Energiewende drohen nun jedoch zahlreiche dieser Investitionen unwirtschaftlich zu werden und die ohnehin angespannten kommunalen Haushalte weiter zu belasten“, erklärt Abruszat. Im Falle der „Steag-Kommunen“ hat das einen besonderen Beigeschmack. Denn in Duisburg, Essen und Oberhausen ist die Finanzsituation bereits so prekär, dass die aus Hilfszahlungen aus dem Stärkungspakt angewiesen sind.
Ein unabhängiges Gutachten des Rechtswissenschaftlers Dr. Janbernd Oebbecke bestätigt nun die kritische Bewertung der Liberalen zu den Folgen der Aufweichung des GO § 107a. Gerade für Kommunen in schwieriger Haushaltslage (Haushaltssicherungskonzept oder Stärkungspaktkommune) sieht Oebbecke Grenzen für die unternehmerische Tätigkeit, weil hier höhere Maßstäbe an die Aufwandstragfähigkeit und die Risikotragfähigkeit gestellt werden müssten. Unfair sei vor diesem Hintergrund umso mehr das Vorhaben der Landesregierung, finanzstärkere Kommunen zur Finanzierung des Stärkungspaktes Zwangs zu verpflichten. „Das hat nichts mehr mit interkommunaler Solidarität zu tun, wenn die abundanten Kommunen die wirtschaftlichen Risiken, die von den Steag-Kommunen im Ruhrgebiet eingegangen worden sind, nun mitfinanzieren müssen.“ Abruszat fordert die Landesregierung auf, Fehlentwicklungen zu beheben. Zudem wolle die FDP im Landtag eine Debatte darüber anstoßen, wie die Kommunalaufsicht des Landes neu geordnet werden könne.
Bislang sehe sich die Landesregierung mit Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung jedoch weder in der Verantwortung für das riskante Geschäftsgebaren finanzschwacher Kommunen, noch halte sie ein Einschreiten der Kommunalaufsicht für geboten. Abruszat kritisiert die passive Haltung von Rot-Grün. Mindestens hinsichtlich der energiewirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in schwieriger Haushaltslage könne diese Position angezweifelt werden. „Dies gilt umso mehr, wenn einzelne Stärkungspakt-Kommunen einerseits Hilfsgelder vom Staat und von anderen Kommunen für den Haushaltsausgleich beziehen, sich andererseits aber mit Millionenbeträgen an Großprojekten wie dem Steag-Kauf beteiligen.“
Die FDP wird die Fehlentwicklungen beim Gemeindewirtschaftsrecht im Landtag thematisieren und fordert die Landesregierung zu Korrekturen auf.