Presseerklärung zur Haltung der Landtagsfraktion zur Leitentscheidung

Erkelenz und Kreis Heinsberg, den 29.09.2015

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG

zum Beschluss des Landeskabinetts zum Leitentscheidungsentwurf für das Rheinische Braunkohlenrevier (29.09.2015)

 

Kreis Heinsberg/Erkelenz. Die FDP im Kreis Heinsberg begrüßt, dass die Landesregierung in ihrer Leitentscheidung in wichtigen Punkten den auch von der FDP

getragenen Einwendungen zum Umfang des Tagebaus Rechnung getragen hat. Deshalb wird die von dem energiepolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dietmar Brockes herausgegebene Erklärung zum Entwurf des Landeskabinetts zum Leitentscheidungsentwurf für das Rheinische Braunkohlenrevier von uns in dieser Form nicht mitgetragen.

Die in der Erklärung geäußerte Kritik insbesondere zur beabsichtigten Festlegung eines Mindestabstandes von 400 Metern zur Ortschaft Holzweiler sowie zum Verzicht auf eine Verlegung der L 19 zwischen den Ortschaften Holzweiler und Erkelenz ist sachlich unbegründet und menschlich für die Bürgerinnen und Bürger  nicht nachvollziehbar. Sie lässt die gebotene Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen einerseits und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern andererseits vermissen.

Für die Freien Demokraten im Kreis Heinsberg und im Stadtrat Erkelenz hat die Frage der Sozialverträglichkeit nicht nur für die durch die Umsiedlung direkt Betroffenen eine große Bedeutung, sondern auch für die Menschen, die ihr künftiges Leben am Rande des Tagebaus im Angesicht der Bagger führen müssen. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Belange berücksichtigt werden. Daher haben wir von Anfang an unser Augenmerk auch darauf gelegt, dass das Leben in der neu entstehenden Tagebaurandlage so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Dass uns dies nicht vollständig gelingen würde, war klar; jedoch ist mit dem nunmehr vorgesehenen Mindestabstand von 400 Metern für die Ortschaft Holzweiler wenigstens der kleinste, vertretbare Kompromiss zwischen den Erwartungen der Bürger von Holzweiler und dem Bergbautreibenden erreicht. Die Anforderungen an einen deutlichen Mindestabstand haben wir auch im Dialog mit unserer Landtagsfraktion stets zum Ausdruck gebracht. Auch der Verzicht auf eine Verlegung der für die Ortschaft Holzweiler als Lebensader so bedeutenden Landstraße 19 ist im Hinblick auf die ohnehin geminderte Lebensqualität notwendig und richtig.

 

Wir freuen uns, dass auch die Landesregierung nunmehr endlich erkannt hat, dass die Tagebaurandgemeinden noch Raum zum Leben brauchen. Deshalb darf es keine Unterschiede zwischen der Ortschaft Holzweiler und den übrigen Tagebaurandgemeinden geben. Darum fordern wir die Festlegung eines einheitlichen Mindestabstandes von 400 Metern für alle Tagebaurandgemeinden.

 

Der Betrieb des Tagebaus fordert im Interesse der Allgemeinheit gerade von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus Erkelenz aber auch in den anderen Randgemeinden hohe persönliche Opfer ein. Darum sehen wir den Bergbautreibenden, aber auch die politisch Verantwortlichen aller Parteien in der besonderen sozialen Pflicht, durch solche Maßnahmen, die durch den Tagebau entstehende Belastung möglichst zu verringern. Wir Freien Demokraten stehen für die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung und eine sichere Energieversorgung – aber wir stehen auch für eine Politik der sozialen Verantwortung bei der Abwägung gegenläufiger Interessen. Dem trägt die Leitentscheidung zumindest teilweise Rechnung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Lenzen

Werner Krahe

Dr. Klaus J. Wagner

Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion Heinsberg

Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion Erkelenz

Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Heinsberg