Sind die noch ganz dicht?

Erkelenz, im April 2014

Thema Dichtigkeitsprüfung und kein Ende.

 

Hausbesitzer in NRW müssen sich diese Frage angesichts des ewigen Hin und Her der NRW-Regierung beim Thema „Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen“ sicherlich stellen. Nach langen, heftigen Protesten

von Bürgern und Opposition hatte der Landtag NRW endlich die Änderung des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) – bezogen auf die Dichtigkeitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen – beschlossen.

Da in Erkelenz darüber hinaus eine Satzung bestand, die die Eigentümer von älteren Häusern in Wasserschutzgebieten zur Vornahme der Dichtigkeitsprüfungen bis zum 31.12.2014 verpfl ichtete, wurde diese auf Initiative der FDP vom Stadtrat ebenfalls ersatzlos aufgehoben. Damit war die Prüfpflicht für private Hausbesitzer in Erkelenz erst mal vom Tisch.

An dieser Situation konnten sich die Erkelenzer Bürger aber leider nicht lange erfreuen, denn Ende 2013 folgte im Landtag das nächste traurige Kapitel zu diesem Thema. SPD und Grüne beschlossen gegen den Widerstand von CDU und FDP eine „Rechtsverordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw), die vielen Hausbesitzern in NRW erneut eine unsinnige Prüfpflicht auferlegt.

Somit sind nunmehr die privaten Abwasserleitungen in allen Häusern in Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2020 und die in Häusern in Wasserschutzgebieten, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden, bis zum 31.12.2015 zu prüfen.

Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen möchten, benutzen Sie diese Internetadresse. Wenn Sie Fragen zum Thema Dichtigkeitsprüfung haben, können Sie sich auch gerne an unsere Ratsfraktion wenden.